Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Fördergesetz NRW
GAPFG NRW§ 17 Anwendbarkeit von Vorschriften des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes
Stand: 16.03.2024
Für die Beantragung von flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen gelten die §§ 4, 9 und 10 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes entsprechend. Gegenstand des Kontrollsystems sind die Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen.
Teil 6
Gemeinsame Vorschriften für Bienenzuchtsektor-Interventionen und nicht
flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen